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Informationen zum FÖJ

Informationen zum FÖJ

Man kann ein FÖJ machen:

  • Wenn man noch nicht 27 Jahre alt ist
  • Wenn man neun Jahre zur Schule gegangen ist. 

Das FÖJ dauert immer vom 1. August bis zum 31. Juli.

Es gibt ein Taschengeld von 300 Euro im Monat.

In Westfalen-Lippe gibt es eine besondere Regel.

Die Regel sagt:

Die Hälfte von den jungen Menschen beim FÖJ hat kein Abitur.

Oder gar keinen Schul-Abschluss.

Man kann beim FÖJ herausfinden:

  • Wie man sein Leben später leben möchte.
  • Oder was man für einen Beruf haben möchte.

 

Man kann viel lernen:

  • Über sich selbst.
  • Über das Zusammen-Arbeiten mit anderen Menschen.
  • Über ein nachhaltigeres Leben.
  • Über Themen wie
    Klima-Wandel und
    Natur-Schutz und
    Nachhaltigkeit.