Anerkennung als Einsatzstelle
Wir sind immer offen für Anfragen zur Anerkennung als Einsatzstelle.
Als Einsatzstellen kommen alle Einrichtungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes in Betracht, die
- über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Jugendlichen verfügen,
- eine qualifizierte fachliche und pädagogische Anleitung gewährleisten,
- der Forderung nach Arbeitsmarktneutralität gerecht werden, d. h. die Freiwilligen als zusätzliche Kräfte zu sinnvollen Arbeiten heranziehen,
- mindestens zwei Freiwilligen-Plätze zur Verfügung stellen ,
- in Fragen der Gestaltung des Arbeitsprogramms mit den Fachkräften in der Zentralstelle zusammenarbeiten.