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www.foej.lwl.org | Anerkennung als Einsatzstelle - Freiwilliges Ökologisches Jahr - 16.01.2021 URL: https://www.foej.lwl.org/de/vereinb/foej_einsatzstellen/
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Anerkennung als Einsatzstelle

Wir sind immer offen für Anfragen zur Anerkennung als Einsatzstelle.

Als Einsatzstellen kommen alle Einrichtungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes in Betracht, die

  • über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Jugendlichen verfügen,
  • eine qualifizierte fachliche und pädagogische Anleitung gewährleisten,
  • der Forderung nach Arbeitsmarktneutralität gerecht werden, d. h. die Freiwilligen als zusätzliche Kräfte zu sinnvollen Arbeiten heranziehen,
  • mindestens zwei Freiwilligen-Plätze zur Verfügung stellen ,
  • in Fragen der Gestaltung des Arbeitsprogramms mit den Fachkräften in der Zentralstelle zusammenarbeiten.

Voraussetzungen und Bedingungen

Voraussetzungen/Bedingungen für eine Trägerschaft sind:

  • der Nachweis einer ausreichenden personellen Kapazität zur Erfüllung der fachlichen und persönlichen Betreuung sowie der verwaltungstechnischen Aufgaben (mit Ausnahme der Seminararbeit)
  • der Nachweis der wirtschaftlichen Befähigung zur Durchführung des FÖJ
  • die Teilnahme am FÖJ Online-Bewerbungsverfahren für Westfalen-Lippe in enger Abstimmung mit der FÖJ-Zentralstelle in Münster
  • die Bereitschaft, mit anderen Trägern und mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen bei der Einsatzplatzvergabe zusammenzuarbeiten (z. B. Nachrückverfahren, Zweitwahl)
  • die Selbstverpflichtung, bei Vereinbarungen und Verträgen die vorliegenden Muster zu verwenden
  • die Bereitschaft zur fachlichen Abstimmung der Tätigkeitsfelder in Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern
  • die Gewährleistung der Freistellung der Freiwilligen für die vom Gesetz vorgeschriebenen 25 Seminartage
  • die Darstellung der Tätigkeit des Trägers, Beschreibung der Einsatzstelle sowie der Maßnahme, für die die Freiwilligen im FÖJ eingesetzt werden sollen
  • die Sicherstellung der Zahlung eines Taschengeld in Höhe von 300,00 EUR im Monat an die Freiwilligen
  • die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Freiwilligen
  • sowie die Beachtung der "Hinweise zur Durchführung und Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Nordrhein-Westfalen".

Formaler Rahmen zur Durchführung und Förderung des FÖJ in Nordrhein-Westfalen (pdf)

Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle (doc, 43 kb)

FÖJ-Qualitätsstandards

In den FÖJ-Qualitätsstandards sind verbindliche Standards festgehalten, die von den Einsatzstellen gewährleistet werden.

FÖJ-Qualitätsstandards (pdf, 28 kb)

Ansprechpartner*innen für Fragen im Zusammenhang mit einer Anerkennung als Einsatzstellen ist das Team der FÖJ Zentralstelle.

+

Broschüre

Freiwilliges ökologisches Jahr - Ein Jahr für mich und die Umwelt (pdf)

Mein FÖJ

Erfahrungsberichte von FÖJ-Teilnehmenden

Das Bild zeigt eine Sequenz aus einem Video +

Videos zum FÖJ

Fragen zum FÖJ?

Du erreichst uns per E-Mail unter foej@lwl.org oder telefonisch unter 0251-591 6710

Gefördert von:

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Logo des Bundesjugendministeriums +

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