FÖJ-Vereinbarungen
Die FÖJ-Vereinbarung wird zwischen den Freiwilligen, der Einsatzstelle des FÖJ und der FÖJ-Zentralstelle geschlossen, sie ist so etwas wie der Arbeitsvertrag der Freiwilligen.
- Die Vereinbarungen mit den ausgewählten Freiwilligen können erst nach der Zustimmung der FÖJ-Zentralstelle geschlossen werden.
Bitte die FÖJ-Vereinbarungen in jeweils dreifacher Ausfertigung erstellen und der FÖJ-Zentralstelle mit den Unterschriften der Freiwilligen und der Einsatzstelle zusenden.
Sind die FÖJ-Vereinbarungen von allen drei Vertragsparteien (Freiwillige*r, Einsatzstelle, FÖJ-Zentralstelle) unterzeichnet, können die Förderanträge bei der FÖJ-Zentralstelle eingereicht werden (s. hierzu Finanzielle Förderung).