Das FÖJ auf einen Blick
Hier findest du Antworten auf einige wichtige Fragen zum Freiwilligen Ökologischen Jahr.
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Am FÖJ können alle teilnehmen, die sich im Natur- und Umweltschutz engagieren wollen und zwischen 16 und 26 Jahre alt sind. Würde der 27. Geburtstag in die Zeit des FÖJ fallen, müsste mit diesem Datum die Dienstzeit beendet werden (Förderbedingungen des Bundes).
In Nordrhein-Westfalen werden vor allem Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit Abschluss der Sekundarstufe I für das FÖJ berücksichtigt.
Bewerbungen sind online jedes Jahr ab dem 1. Februar über unser Bewerbungs-Portal möglich. Unter Bewerbung findest du alle Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Das FÖJ orientiert sich an den Schuljahren und beginnt am 1. August eines jeden Jahres.
Es wird in vielfältigen Bereichen des Natur- und Umweltschutzes gearbeitet, die je nach Einsatzstelle variieren. Mögliche Tätigkeiten sind beispielsweise:
Es wird ein monatliches Taschengeld in Höhe von 300 EUR gezahlt. Das Taschengeld setzt sich zusammen aus dem Taschengeld-Grundbetrag von monatlich 197 EUR und einer zusätzlichen Verpflegungspauschale von 103 EUR monatlich für FÖJ-Teilnehmende, die zu Hause wohnen. Die Verpflegungspauschale kann sich für Verpflegung, die in der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt wird, teilweise verringern.
Die FÖJ-Teilnehmenden werden von den Mitarbeitern der Einsatzstellen betreut und bekommen zusätzliche Unterstützung und Begleitung durch die FÖJ-Zentralstelle. Das Team der FÖJ-Zentralstelle führt Bildungsseminare und Einsatzstellenbesuche durch. Darüber hinaus berät die FÖJ-Zentralstelle die FÖJ-Teilnehmenden und ist insbesondere Ansprechperson in Krisensituationen.
Bei einer Dauer des Dienstes von 12 Monaten gibt es im FÖJ einen Anspruch auf 26 Tage Urlaub.
Die FÖJ-Seminare werden in fünf regionalen Gruppen über jeweils fünf Seminarwochen im Bildungsjahr in verschiedenen Bildungshäusern durchgeführt.
Das FÖJ kann in vielen Fällen als Wartezeit auf einen Studienplatz angerechnet werden. In manchen Fällen wird die FÖJ-Dienstzeit auch als Praktikum angerechnet. Nähere Angaben dazu sind beim jeweiligen Studierendensekretariat der in Frage kommenden Hochschule zu erhalten.
Die Freiwilligen erhalten für die Dauer des Freiwilligendienstes einen FÖJ-Ausweis. Mit diesem Ausweis sind in der Regel Vergünstigungen verbunden, wie sie auch Studierenden und Auszubildenden bei der Bahn und im öffentlichen Busverkehr geboten werden. In Einzelfällen führt das auch zu Ermäßigungen für Kino, Theater, Museum, Schwimmbad etc.
Du erreichst uns per E-Mail unter foej@lwl.org oder telefonisch unter 0251-591 6710
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