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www.foej.lwl.org | Allgemeine Vertragsregelungen - Freiwilliges Ökologisches Jahr - 31.01.2023 URL: https://www.foej.lwl.org/de/allgemeine-vertragsregelungen/
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Allgemeine Vertragsregelungen für das Freiwillige Ökologische Jahr in Westfalen-Lippe

1. Gegenstand

Verbindliche und für alle FÖJ-Teilnehmenden geltende Grundsätze insbesondere zu den Bildungsseminaren sind Gegenstand der allgemeinen Vertragsregelungen.

2. Leistungen der FÖJ-Zentralstelle

Die FÖJ-Zentralstelle Westfalen–Lippe führt die gesetzlich verpflichtenden (mindestens) 25 Seminartage durch und hat diese in 5 einwöchigen Seminarblöcken sowie einem eintägigen Vorbetreitungstreffen der jeweiligen TN-Mitwirkungsgruppe organisiert.

3. Teilnahmepflicht

Die Teilnahme an den Seminaren ist für die Freiwilligen verpflichtend.

Die Einteilung der Freiwilligen in Seminargruppen erfolgt durch die FÖJ–Zentralstelle. Es gibt konstante und in der Regel regionale Seminargruppen, die auch während des Bildungsjahres nicht gewechselt werden können.

Seminarzeit ist Arbeitszeit. Die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme ist Voraussetzung.

Urlaub und andere private Gründe können nicht zur Befreiung von der Seminarpflicht führen. Die FÖJ-Zentralstelle Westfalen–Lippe hat die Seminartage so organisiert, dass die gesetzliche Pflicht durch alle Freiwilligen realisiert werden kann und pädagogisch fachliche Ansprüche nötige Berücksichtigung finden (feste, regionale Seminargruppen). Praktika und/ oder Termine zur beruflichen Orientierung sind so zu planen, dass die Seminarteilnahme nicht gefährdet ist.

4. Einladung, Anreise, Fahrtkosen

Zu jedem Seminar erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Einladung mit Programm, Hinweisen zum Seminar und Anfahrt. In den Seminaren wird Vollpension gewährt. Die Reisekosten, die vom Wohnort zum Seminarort anfallen, werden auf Antrag durch die FÖJ–Zentralstelle übernommen. Es ist die wirtschaftlichste Anreise zu wählen.

5. Verpflegung, Unterkunft

Die Seminare finden in entsprechend geeigneten Bildungsstätten statt.

Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt in Mehrbettzimmern.

Die Seminarorte richten sich nach der Wahl des jeweiligen Themas. Die Übernachtung hat in der Bildungsstätte stattzufinden.

Verpflegung und Unterkunft werden durch die FÖJ–Zentralstelle gezahlt.

6. Informationspflichten

Freiwillige sind aufgefordert, die Seminarleitung über körperliche und psychische Krankheiten, erforderliche Medikamenteneinnahme, Allergien und sonstige gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, damit im Bedarfsfall entsprechende Unterstützung und Hilfe geleistet werden kann.

Die Seminarleitung untersteht der Schweigepflicht.

7. Arbeitsunfähigkeit

Bei Krankheit ist die FÖJ–Zentralstelle bis spätestens 08:30 Uhr des ersten Seminartages zu informieren und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) umgehend an die FÖJ-Zentralstelle zu schicken. Bei Nichtvorlage der AU geht die FÖJ-Zentralstelle vom unentschuldigten Fehlen aus (s. unten).

8. Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende

Für minderjährige Teilnehmende besteht eine Aufsichtspflicht durch die Seminarleitung, welche nicht auf Dritte (andere volljährige Seminarteilnehmende) delegiert werden kann.

Wird die Aufsichtspflicht der Seminarleitung durch das Verhalten von Seminarteilnehmende unterlaufen, ist die weitere Teilnahme an den Seminaren gefährdet.

9. Hausregeln und Jugendschutz

Während der Seminare sind die jeweiligen Hausregeln der Seminarunterkunft zu beachten. Daneben haben Freiwillige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes einzuhalten.

10. Abwesenheit

Die Teilnehmenden haben sich beim Verlassen des Seminarortes beim Seminarteam ab- und anzumelden. Alle Teilnehmenden müssen sich ab 24:00 Uhr auf dem Seminargelände aufhalten.

11. Alkohol und andere Drogen

Für das Mitführen und Konsumieren illegaler Drogen besteht ein striktes Verbot. Hochprozentiger Alkohol ist generell verboten. Massive Störungen der Seminararbeit können zum Ausschluss von den Seminaren führen.

12. Konsequenzen, Haftung

Die Seminarleitung kann bei Verstößen disziplinarische Konsequenzen aussprechen, die u. U. einen Ausschluss von dem Seminar/ den Seminaren bedeutet und damit die Teilnahme am FÖJ für die Freiwilligen gefährdet.

Die Freiwilligen können haftbar gemacht werden für Schäden und/ oder Folgekosten, die auf unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten zurückzuführen sind.

Die Nichtteilnahme an Seminaren oder der Ausschluss durch die Seminarleitung kann zur Beendigung des FÖJ führen, da eine gesetzliche Bedingung des FÖJ nicht erfüllt wird.

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Broschüre

Freiwilliges ökologisches Jahr - Ein Jahr für mich und die Umwelt (pdf)

Mein FÖJ

Erfahrungsberichte von FÖJ-Teilnehmenden

Das Bild zeigt eine Sequenz aus einem Video +

Videos zum FÖJ

FÖJ für ALLE

Die Seite zum Projekt FÖJ für ALLE.

Fragen zum FÖJ?

Du erreichst uns per E-Mail unter foej@lwl.org oder telefonisch unter 0251-591 6710

Gefördert von:

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