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www.foej.lwl.org | Gesetzliche Grundlagen - Freiwilliges Ökologisches Jahr - 21.04.2018 URL: http://www.foej.lwl.org/de/foej_ges/
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Gesetzliche Grundlagen

Das Jugendfreiwilligendienstegesetz

Jugendfreiwilligendienstegesetz (pdf, 85 kb)

Dauer des FÖJ - reguläre und flexible Dauer

Die Dauer des Freiwilligendienstes beträgt regulär 12 Monate, kann aber flexibel zwischen 6 und 18 Monaten gestaltet werden. Die Umsetzung in NRW erfolgt mit der Ausrichtung auf eine Dienstzeit von 12 Monaten, kürzere Dienstzeiten ergeben sich ausschließlich im Rahmen eines Nachrückverfahrens - wenn also nach dem Start des Bildungsjahres wieder frei gewordene Plätze erneut besetzt werden. Das muss bis spätestens zum 01.02. eines Jahres erfolgt sein, um die mindestens sechsmonatige Dauer des Freiwilligendienstes zu gewährleisten (Ende ist jeweils der 31.07. eines Jahres). 

In Ausnahmefällen (mit besonderer pädagogischer Begründung) sieht das Jugendfreiwilligendienstegesetz eine maximale Dauer von 24 Monaten vor.

Mindest- bzw. Höchstalter

Die Möglichkeit einer Teilnahme am FÖJ ergibt sich für Jugendliche nach Erfüllung der Vollzeit-Schulpflicht, also theoretisch mit 15 Jahren; damit wurde das Mindestalter von 16 Jahren gesenkt und somit den unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern Rechnung getragen. Das Höchstalter beträgt 26 Jahre: Vor dem Erreichen des 27. Geburtstages muss der Jugendfreiwilligendienst beendet sein.

Ansprechpartner ist das Team der FÖJ-Zentralstelle.

Jugendhilfe aktuell

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Ausgabe 2.2017
Themenschwerpunkt
FREIWLLIGENDIENSTE
gibt es hier.

Mein FÖJ

Erfahrungsberichte von FÖJ-Teilnehmenden

Das Bild zeigt eine Sequenz aus einem Video +

Videos zum FÖJ

Fragen zum FÖJ?

Du erreichst uns per E-Mail unter foej@lwl.org oder telefonisch unter 0251-591 6710

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